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Fachanwalt für Strafrecht
und Verkehrsrecht: Lutz Scheerer

Fachanwalt für Strafrecht
und Verkehrsrecht: Lutz Scheerer

Fachanwalt für
Strafrecht und
Verkehrsrecht:
Lutz Scheerer

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Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Um Interessen effektiv und schnell durchsetzen zu können, ist heutzutage eine starke Spezialisierung von großem Vorteil. Dies gilt dann umso mehr, wenn die Rechtsgebiete, die Gegenstand der Spezialisierung sind, starke Überschneidungen aufweisen. Daher habe ich mich bereits zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit auf das Strafrecht aber auch auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

Strafrecht

Kein menschliches Verhalten darf strafrechtlich verfolgt werden, das nicht präzise im Gesetz als strafrechtlich relevant beschrieben ist.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst –vereinfacht ausgedrückt- das gesamte Recht rund ums Auto, Motorrad, Fahrrad und Fußgänger.

Fachanwalt

Rechtsanwälten können für bestimmte Rechtsgebiete Fachanwaltsbezeichnungen durch die zuständigen Rechtsanwaltskammern verliehen werden.

Naturgemäß nimmt das Verkehrsstrafrecht neben den anderen Gebieten des Strafrechts, wie beispielsweise dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Jugendstrafrecht und der Verteidigung in Körperverletzungs-, Raub- und Betrugsfällen einen großen Teil meiner Tätigkeit ein.

Aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Regierungsrat in der Bundeszollverwaltung verteidige ich auch Beamte in Disziplinarverfahren. Schließlich bearbeiten wir in ausgewählten Fällen auch arbeitsrechtliche Mandate.

Meine Philosophie ist es, möglichst schnell und unkompliziert eine nervenschonende und ökonomisch sinnvolle Lösung für die rechtlichen Probleme meiner Mandanten zu finden. Dabei ist es wichtig, im persönlichen Kontakt die Hintergründe eines Sachverhaltes zu berücksichtigen und auch diese nach außen präzise und überzeugend darzustellen.

Ich verteidige Sie! Kontaktieren Sie mich.

Ich melde mich nach Ihrer Nachricht binnen 24 Sunden oder rufen Sie mich an: 030 – 367 572 66

  • Über mich

    Rechtsanwalt Scheerer arbeitet seit mehr als 20 Jahren engagiert und effektiv als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin. Er tritt als Verteidiger sowohl im Verkehrsstrafrecht als auch in allen anderen Bereichen des Strafrechts wie zum Bespiel dem Sexualstrafrecht, dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht sowie im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht auf.

    Zudem regulieren wir für Sie Sach- und Personenschäden aus Verkehrsunfällen. In ausgewählten Fällen bearbeiten wir auch Mandate aus dem Arbeitsrecht, insbesondere vertreten wir Beteiligte im Kündigungsschutzverfahren. Rechtsanwalt Scheerer kämpft für Sie mit großem Engagement und aus Überzeugung.

    Rechtsanwalt Scheerer
  • Beruflicher Werdegang

    1989                1. juristisches Staatsexamen bei dem Oberlandesgericht Hamm

    1990 – 1992    Rechtsreferendar am Landgericht Bielefeld

    1992                2. juristisches Staatsexamen bei dem Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen

    1993 – 1997    Tätigkeit als Regierungsrat in der Bundeszollverwaltung

    (Tätigkeit als Referatsleiter im Personalbereich, sowie der Zollfahndung, des Außenwirtschaftsrechts- und als Beauftragter des Bundesdisziplinaranwaltes für die Zollverwaltung zuletzt als Lebenszeitbeamter)

    1997                Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt in Berlin

    2002                Eröffnung eines Büros mit Rechtsanwältin Heike Mertens

    2007                Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht

    2009                Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht

    Aktuelle Fortbildungen:

    Verkehrsrecht

    • 04 / 2016 Verteidigung in Verkehrsstraf- und OWi- Sachen
    • 06 / 2016 Das Tauziehen um den Fahrzeugschaden: Haftpflicht und Kasko
    • 06 / 2016 Fehlerquellen bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen
    • 05 / 2017  Geislinger Praxistagung Der Sachverständige in der Praxis
    • 10 / 2018 Aktuelles Verkehrsrecht
    • – Verkehrsstrafrecht unter dem Eindruck der Raserurteile
    • – Update zum Unfallflucht § 142 StGB
    • – Vollstreckung internationaler Bußgelder
    • – Auswertung d. Sozialrechts auf d. Verkehrsunfallschadenregulierung
    • – Neue Rechtsprechung in Verkehrszivilsachen
    • – Aktuelle Rechtsprechung u. Gesetzgebung im Verkehrsrecht – insbesondere im Fahrerlaubnisrecht
    • 10 / 2019 Die Berechnung des Personenschadens – Durchsetzung, Abwehr oder Regress von Ansprüchen (mit aktueller Rechtsprechung)
    • 03 / 2020 Aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsstrafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
    • 09 /2020 Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht

    Strafrecht

    • 10 / 2016 Strafvollstreckungsrecht – anwaltliche Hilfe nach dem Urteil
    • 10 / 2016 Strafverteidiger vs. Staatsanwalt
    • 06 / 2017  Check polizeilicher Vernehmungsprotokolle
    • 06 / 2017  Beurteilung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung
    • 06 / 2017 Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafrecht und Strafprozessrecht
    • 03 / 2018 Vermögensabschöpfung und StPO – Reform im Verteidigungsalltag
    • 03 / 2018 Kriminalistik im Strafprozess
    • 03 / 2018 Verteidigung gegen formulargestützte Verhandlungsleitung und gegen die Verwendung von Blaupausen zur Bekämpfung angeblicher Konfliktverteidigung
    • 03 /2019 Neuerungen im Wirtschaftsstrafrecht / Insolvenzstrafrecht
    • 03 / 2019 Vertiefung zur Vermögensabschöpfung in der Praxis der Strafverteidigung
    • 03 /2019 Das Beweisrecht der StPO mit Schwerpunkt Beweisantragsrecht
    • 09 /2019 Dienstunfähigkeit – Fragen und Probleme aus der Praxis
    • 03 /2020 Durchsuchung und Beschlagnahme – anwaltliche Verteidigungsstrategien
    • 07 / 2020 Update Jugendstrafrecht
RA Scheerer