Strafrecht
„Keine Strafe ohne Gesetz“ Warum sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufsuchen, bevor ich mich gegenüber der Polizei in Spandau oder der Staatsanwaltschaft in Berlin oder im übrigen Bundesgebiet äußere?
„Keine Strafe ohne Gesetz“ – lautet die Überschrift des § 1 des Strafgesetzbuches. Das bedeutet, dass kein menschliches Verhalten strafrechtlich verfolgt werden darf, das nicht präzise im Gesetz beschrieben ist. Die Aufgabe des Rechtsanwalts im Strafverfahren setzt daher genau dort an. Auch wenn man sich heute die Gesetze schnell im Internet ansehen kann, wird man sich als Laie kaum mit dem Strafrecht auseinandersetzen wollen. Das gilt besonders dann, wenn man der Auffassung ist, dass man sich nichts zu schulden kommen lassen hat. Doch selbst dann, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, kann man schneller ins Fadenkreuz des Strafrechtes geraten, als es einem lieb ist.
Gerade im Straßenverkehr kommt es nicht nur in Spandau häufig vor, dass man von Dritten angezeigt wird. Häufig reicht schon eine missverstandene Geste, um der Beleidigung bezichtigt zu werden. Hat man in der Nähe eines beschädigten Pkw geparkt, kann man der Unfallflucht bezichtigt werden. Dabei reicht es für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in den meisten Fällen völlig aus, dass irgendeine Person eine solche Behauptung aufstellt.
Niemals mit der Polizei reden! Sofort Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin- Spandau oder einem anderen Bezirk aufsuchen.
„Ich will sofort einen Rechtsanwalt“
Diesen verzweifelten Satz hat wahrscheinlich jeder schon einmal von einem Beschuldigten in einem Krimi gehört. Am Tag zuvor war der Ärmste in barschem Ton von einem Kommissar angewiesen worden: „Sie erscheinen morgen auf dem Präsidium.“. Dadurch wird der Eindruck erweckt, dass der Beschuldigte dazu verpflichtet sei, auf eine Vorladung bei der Polizei zu erscheinen. Glauben Sie solchen Unsinn nicht! Tatsächlich ergibt sich aus der Strafprozessordnung, dass es dem Beschuldigten nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder zur Sache auszusagen. Er darf auch jederzeit schon vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). Selbstverständlich ist er aber nicht verpflichtet, die Polizeidienststelle aufzusuchen, oder mit der Polizei zu reden. Die Strafprozessordnung gilt im ganzen Bundesgebiet, d. h. natürlich auch in Spandau, Berlin oder Potsdam.
Ganz wichtig ist: Diese Rechte gelten auch für den Unschuldigen. Dieser wird sich möglicherweise aber sagen, er habe doch nichts zu verbergen.
Das mag zwar richtig sein, eventuell ist der Vernehmungsbeamte jedoch anderer Auffassung. Er kennt die Akten, die dem Beschuldigten ohne Strafverteidiger nicht zur Verfügung stehen.
Stellen Sie sich vor, Sie werden in einem der Berliner Bezirke, z. B. in Spandau oder Charlottenburg aufgefordert, die Polizei aufzusuchen.
Dort erfahren Sie, dass Sie der Hehlerei bezichtigt werden, weil Sie auf dem Flohmarkt in Berlin ein Fahrrad gekauft haben. Wegen Hehlerei kann man verurteilt werden, wenn man das Fahrrad zu einem auffällig günstigen Preis gekauft hat.
Der Richter könnte dann daraus schließen, dass Sie es jedenfalls für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben, dass das Fahrrad gestohlen wurde.
Für eine Verurteilung genügt es, dass der Richter davon überzeugt ist. Wenn dies bestritten wird kann er dies allein aus den äußeren Umständen schließen. So kann es geschehen, dass man wegen Hehlerei verurteilt wird, obwohl man beim Kauf nicht im Traum daran gedacht hat, dass der erworbene Gegenstand gestohlen gewesen sein könnte.
Der Polizeibeamte, der Sie zur Vernehmung vorlädt, weiß möglicherweise gar nicht, zu welchem Preis Sie das Fahrrad auf dem Flohmarkt in Berlin erworben haben. Da Sie vor der Vernehmung auch keinen Rechtsanwalt für Strafrecht ,wissen Sie auch nicht, dass der Polizist den Preis nicht kennt. Sie kennen ja den Akteninhalt nicht.
Wenn Sie also im Glauben an die Gerechtigkeit und Ihre Unschuld als braver Bürger zur Polizei gehen, kann es sein, dass Sie dem Polizeibeamten, einen Hehler überführen möchte, die Argumente für eine spätere Anklage liefern.
Nicht jeder Polizeibeamte ist voreingenommen. Aber natürlich kommt dies sowohl in Spandau als auch in anderen Bezirken in Berlin durchaus vor.
Einem solchen Beamten, der vernehmungstechnisch geschult ist und die Akten kennt, können sind Sie in der Regel nichts entgegensetzen.
Dies gilt natürlich erst recht, wenn Sie tatsächlich eine Straftat begangen haben sollten. Hinzukommt, dass die Vernehmungen nicht wörtlich protokolliert werden. Der Polizeibeamte fasst Ihre Äußerungen mit seinen eigenen Worten zusammen und verwendet seine eigenen Formulierungen.
Die meisten Bürger werden weder die Energie noch die Nerven haben, mit dem Polizeibeamten ohne Beistand durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht die Formulierung eines jeden protokollierten Satzes zu diskutieren.
Als Rechtslaie wissen Sie natürlich nicht wissen , auf welche Details es ankommt und was aus der Sicht eines Gerichts später für oder gegen Sie spricht.
Auch die Höhe einer möglichen Strafe kann durch die erste Äußerung des Beschuldigten beeinflusst werden. Im Strafverfahren gilt daher der Grundsatz: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“
Gehen Sie auf keinen Fall ohne vorherige Beratung durch einen Strafverteidiger als Beschuldigter zur Polizei.
Ladung als Zeuge
Dies gilt im Übrigen auch, wenn Sie („noch“) gar nicht Beschuldigter sind sondern als Zeuge geladen werden.
Möglicherweise werden Sie als Halter eines Fahrzeuges, mit dem eine Unfallflucht begangen sein soll, als „Zeuge“ zur Polizei geladen. Sobald Sie dem Vernehmungsbeamten erklären werden, dass Sie an dem vermeintlichen Tattag der Fahrer des Fahrzeuges waren, werden Sie Beschuldigter sein. Hätten Sie geschwiegen, wäre das Verfahren möglicherweise bereits aus diesem Grunde eingestellt worden.
Was geschieht, wenn ich stattdessen einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufsuche?
Ein Strafverteidiger wird in aller Regel zunächst Akteneinsicht beantragen und der Polizei mitteilen, dass Sie nicht zur polizeilichen Vernehmung erscheinen werden.
Die Aufgabe eines Fachanwaltes für Strafrecht, besteht darin, zu verhindern, dass Sie wegen einer Straftat angeklagt oder gar verurteilt werden, wenn Ihnen diese nicht nachgewiesen werden kann. Dieser Grundsatz gilt sowohl für den unschuldigen Mandanten als auch für denjenigen, der tatsächlich eine Straftat begangen hat.
Lässt sich nachweisen, dass eine Straftat begangen wurde, so ist die weitere Aufgabe eines Rechtsanwaltes für Strafrecht, zu erreichen, dass die möglicherweise zu verhängende Strafe möglichst gering ausfällt.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, kann er auch erreichen, dass das Strafverfahren eingestellt wird. In der Strafprozessordnung finden sich zahlreiche Einstellungsgründe.
Der Strafverteidiger unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht und ist im Gegensatz zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht parteiisch.
Der Fachanwalt für Strafrecht ist zwar nach dem Gesetz ein „Organ der Rechtspflege“, er vertritt jedoch ausschließlich Ihre Interessen. Wenn die Ermittlungsakte in unserem Büro in Berlin-Spandau eingegangen ist, werden wir die Sach- und Rechtslage sorgfältig mit Ihnen besprechen und für Sie eine maßgeschneiderte schriftliche Stellungnahme fertigen, die auch auf Details des Akteninhaltes eingeht.
Es gibt natürlich auch Fälle, in denen es sich anbietet, sofort zum Telefonhörer zu greifen oder zur Staatsanwaltschaft zu fahren, um die Sache sofort mit der zuständigen Staatsanwältin oder dem zuständigen Staatsanwalt zu erörtern.
Oft kann in solchen Fällen schnell eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden.
Selbst dann, wenn der Mandant den Rechtsanwalt für Strafrecht erst aufsucht, wenn ihm bereits die Anklageschrift zugestellt wurde, kann esgelingen, die Sache noch ohne Hauptverhandlung zu erledigen.
Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung
Es gibt natürlich auch Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft nicht davon überzeugt werden kann, von einer Anklageschrift abzusehen.
Das kann auch geschehen, obwohl der Betroffene tatsächlich unschuldig, oder die Tat tatsächlich nicht nachweisbar ist. In diesem Fall oder dannwenn die Tatz tatsächlich begangen wurde und die Vorwürfe so schwerwiegend sind, dass eine außergerichtliche Erledigung aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht in Betracht kommt, ist es die Aufgabe des Rechtsanwaltes für Strafrecht, den Angeklagten in der Hauptverhandlung zu verteidigen.
Die Strafprozessordnung eröffnet dem Strafverteidiger zahlreiche Möglichkeiten, auf die abschließende Entscheidung Einfluss zu nehmen.
Die wichtigste Einflussmöglichkeit besteht darin, Beweisanträge zu stellen. Nur unter ganz engen Voraussetzungen kann das Gericht Anträge des Verteidigers zurückweisen.
Dieser kann beantragen, weitere Zeugen zu vernehmen, Urkunden zu verlesen oder auch Experimente durchzuführen, die die Unschuld des Angeklagten beweisen sollen.
Allerdings dienen Beweisanträge nicht nur dazu, unschuldigen Angeklagten zum Freispruch zu verhelfen. Sie können vielmehr auch dazu dienen, Sachverhalte darzustellen, die eine begangene Straftat in einem erheblich milderen Licht erscheinen lassen.
Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht, der das komplizierte Beweisantragsrecht kennt, wird dieses wirksame Instrumentarium sorgfältig einsetzen, um seiner zuvor mit dem Mandanten festgelegten Strategie zum Erfolg zu verhelfen.
Rechtsanwalt Scheerer kämpft für Sie mit großem Engagement in diesen Bereichen:
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