Was ist ein Fachanwalt?
Rechtsanwälten können für bestimmte Rechtsgebiete Fachanwaltsbezeichnungen durch die zuständigen Rechtsanwaltskammern verliehen werden, wenn sie dafür besondere Voraussetzungen erfüllen. Was sind das für Voraussetzungen?
Fachanwalt für Strafrecht
In der Fachanwaltsordnung ist geregelt, dass der Fachanwalt für Strafrecht über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen muss.
Besondere Erfahrungen:
Bevor der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen wird, muss der Rechtsanwalt in mindestens 60 Strafverfahren verteidigt haben. Dabei muss er mindestens an 40 Verhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht, wie z.B. einem Landgericht, einem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof verteidigt haben.
So ist das Landgericht beispielsweise in erster Instanz zuständig, wenn Verbrechen oder Vergehen angeklagt werden, bei denen eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre zu erwarten ist. In die Zuständigkeit des Landgerichts fallen auch sog. Schwurgerichtssachen, die Tötungsdelikte zum Gegenstand haben.
Besondere Kenntnisse:
Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich weiter, dass der Fachanwalt für Strafrecht über besondere Kenntnisse verfügen muss. Er muss unter anderen über besondere Kenntnisse im Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht verfügen.
Weiterhin muss er besondere Kenntnisse im Strafprozessrecht, sowie im Jugendstrafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitverfahrensrecht nachweisen. Zudem muss er besondere Kenntnisse im Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht haben. Prüfungsgegenstand ist auch die Methodik und das Recht der Strafverteidigung. Die Fachkenntnisse werden in der Regel durch eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme und die dort geschriebenen Abschlussklausuren nachgewiesen.
Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde Rechtsanwalt Scheerer im Jahr 2009 von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Besondere Erfahrungen:
Voraussetzung für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ durch die zuständige Anwaltskammer ist der Nachweis, dass mindestens 160 verkehrsrechtliche Fälle bearbeitet wurden. Dabei muss es sich in mindestens 60 Fällen um gerichtliche Verfahren gehandelt haben.
Besondere Kenntnisse:
Bevor der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ von der Anwaltskammer verliehen wird, muss nachgewiesen werden, dass der Rechtsanwalt über besondere Kenntnisse im Verkehrszivilrecht, insbesondere im Verkehrshaftungsrecht und im Verkehrsvertragsrecht verfügt. Er muss weiter nachweisen, dass er über besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht, im Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung und Grundzüge der Personenversicherung beherrscht.
Weitere Spezialkenntnisse muss er im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht nachweisen, sowie im Recht der Fahrerlaubnis und der Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Verkehrsrecht. Auch insofern werden die Kenntnisse in der Regel durch die Teilnahme an einem Speziallehrgang und das Schreiben von Klausuren nachgewiesen.
Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ wurde Rechtsanwalt Scheerer im Jahr 2007 von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen.
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